Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 94 Einleitungsbehörden
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/94#abs-1 (1) Einleitungsbehörde ist
§ 93 Abs. 3 bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/94#abs-2 (2) Der Bundesminister der Verteidigung bestimmt, welche Vorgesetzten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 sich in entsprechender oder vergleichbarer Dienststellung befinden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/94#abs-3 (3) Zuständig ist die Einleitungsbehörde, der der Soldat im Zeitpunkt der Einleitung untersteht. Die Zuständigkeit der Einleitungsbehörde wird durch eine Kommandierung oder Beurlaubung des Soldaten nicht berührt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/94#abs-4 (4) Ist zweifelhaft oder streitig, welche Einleitungsbehörde zuständig ist, bestimmt der Bundesminister der Verteidigung die zuständige Einleitungsbehörde.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/94#abs-5 (5) Besteht zwischen den Dienstvergehen mehrerer Soldaten, die verschiedenen Einleitungsbehörden unterstehen, ein Zusammenhang, so kann die gemeinsame höhere Einleitungsbehörde die zuständige Einleitungsbehörde bestimmen.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 94 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 19.03.2013 – 2 WD 13.12Zitiert von 4
- BVerwG, 26.02.2009 – 2 WDB 1.09Bestimmung des zuständigen Truppendienstgerichts; Unzulässigkeit des Antrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
- BVerwG, 04.04.2007 – 2 WDB 6.06Zitiert von 2
- BVerwG, 05.06.2024 – 1 WB 72/22Übertragung der Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines gerichtlichen DisziplinarverfahrensZitiert von 1
- BVerwG, 17.04.2023 – 1 W-VR 29/22Auch dienstpostenähnliche Konstrukte dienen der Aufgabenerfüllung
- BVerwG, 15.06.2022 – 1 WB 7/21Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines gerichtlichen DisziplinarverfahrensZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 08.09.2020 – 2 WD 18/19Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat an Angestellte der BundeswehrZitiert von 34
- OVG NRW, 12.11.2019 – 1 A 1116/17
- BVerwG, 23.05.2019 – 1 WB 8.19Kein Anspruch eines Soldaten auf disziplinares Tätigwerden gegen einen Vorgesetzten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 94 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.